Allgemeine Einkaufs-bedingungen

der diffferent GmbH Stand Februar 2023

 

1. Vertragsgrundlage, Zusatzvereinbarungen, Reihenfolge der anzuwendenden Regelungen

1.1  Der/die Auftragnehmer:in erbringt für diffferent Leistungen ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Beauftragung durch diffferent und diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Die vorliegenden Bedingungen von diffferent sind Vertragsbestandteil, abweichende Bedingungen des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin gelten nicht.

1.2  diffferent trifft keine mündlichen Nebenabreden mit dem Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin. Änderungen und Ergänzungen der zu erbringenden Leistungen werden durch diffferent schriftlich mit einer Zusatzvereinbarung bestätigt.

1.3  Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin stehen in folgender Reihenfolge:

  •  individuelle Änderungen/Ergänzungen durch Zusatzvereinbarungen,
  • die Beauftragung samt Anlagen,
  • die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen,
  • gesetzliche Vorschriften,
  • Normen und Standards.

1.4  Die zuerst genannten Bestimmungen in Ziffer 1.3 haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor denzuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. BeiDokumenten in zeitlicher Reihenfolge hat das jüngere Vorrang vor dem älteren Dokument.

2. Projektverantwortliche, Leistungsbeschreibung, Änderungsverlangen, Termine, Subunternehmer:innen

2.1  Der/die Auftragnehmer:in benennt zur Durchführung von Projekten und zur Erbringung von Leistungen schriftlich eine/n für die Ressourcen- und Budgetplanung sowie in der Zielsetzung des Projekts verantwortliche/n und sachlich zuständige/n Projektverantwortliche:n. Diese/r ist dazu berechtigt, alle Auskünfte und Entscheidungen im Namen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin zu erteilen.

2.2  diffferent unterstützt den/die Auftragnehmer:in bei der Erfüllung und Erbringung seiner Leistungen und stellt dem/der Auftragnehmer:in Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die diese/r zur Vertragserfüllung benötigt bzw. die der/die Auftragnehmer:in selbst bei diffferent anfordert.

2.3  Zielsetzung, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Vorgehensweise zum Erreichen des Leistungsergebnisses, sind in den vereinbarten Aufgabenstellungen und Leistungsbeschreibungen der Beauftragung durch diffferent definiert.

2.4  Der/die Auftragnehmer:in garantiert, dass er/sie über die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, die zur Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlich sind, verfügt und während der Dauer der Zusammenarbeit jederzeit bereithalten kann.

2.5  diffferent kann bis zum Abschluss der beauftragten Leistungen jederzeit Leistungen stornieren. In einem solchen Fall ist der/die Auftragnehmer:in berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen gegenüber diffferent in Rechnung zu stellen. Insbesondere werden bei der Stornierung von Leistungen, die zeitbasiert vergütet werden, nur die Leistungen bis zum Zeitpunkt der Stornierung vergütet.

2.6  Die in der Beauftragung genannten Leistungstermine, -fristen und Meilensteine sind verbindliche Fixtermine.

2.7  Der/die Auftragnehmer:in darf nur mit schriftlicher Zustimmung von diffferent Subunternehmer:innen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beauftragen. Soll auf Wunsch von diffferent ein/e bestimmte/r Subunternehmer:in eingesetzt werden, dann wird der/die Auftragnehmer:in diesem Wunsch von diffferent nachkommen, es sei denn, es sprechen wichtige Gründe dagegen. Der/die Auftragnehmer:in steht dafür ein, dass jede/r von ihm/ihr eingesetzte/r Subunternehmer:in sich vertragsgemäß verhält und zur Vertragsdurchführung geeignet ist sowie gemäß den vorliegenden Einkaufsbedingungen entsprechend verpflichtet wird.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen

3.1 Der/die Auftragnehmer:in erhält für seine/ihre Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß der Beauftragung durch diffferent.

3.2 Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind neben den in Auftrag gegebenen Leistungen sämtliche Auslagen, Materialien, Reisekosten und Rechteübertragungen gemäß Ziffer 4. des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin abgegolten.

3.3 Der/die Auftragnehmer:in hat alle Rechnungen unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu stellen. Der/die Auftragnehmer:in hat jeder Rechnung eine für den abgerechneten Zeitraum nachvollziehbare Aufstellung sämtlicher Kosten, Aufwendungen und Leistungen beizufügen. Rechnungen von Subunternehmer:innen sind in Abschrift beizufügen.

3.4 Rechnungen des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin werden, soweit diese einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung entsprechen, von diffferent innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungseingang ausgeglichen.

4. Nutzungsrechte, Referenznennung

4.1 Die Leistungen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin werden für den in der Beauftragung genannten Zweck erbracht. diffferent wird, soweit gesetzlich zulässig, an und aus den Leistungen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin, ausschließliche Inhaberin sämtlicher Rechte. Hiervon sind insbesondere umfasst, die Eigentums-, Titel-, Nutzungs-, Marken-, Domain- und sonstigen Kennzeichenrechte sowie Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte und etwaig bestehende Patentrechte. Dies gilt gleichermaßen für wahrnehmbare Ideen, Präsentationen, Konzepte, Pläne, Daten, Datenbanken, bei Softwareerstellungsleistungen insbesondere für die Übermittlung und Übergabe des Quell- und Maschinencodes sowie sonstige Dokumente, Gegenstände und Materialien.

4.2 Hierfür überträgt der/die Auftragnehmer:in unwiderruflich und ausschließlich sämtliche räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen an diffferent. Das Nutzungsrecht gilt auch für noch nicht bekannte Nutzungsarten. diffferent nimmt diese Abtretung bzw. Übertragung an.

4.3 diffferent hat insbesondere das Recht, die Leistungen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin zu verwerten, zu vermieten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestalten, zu ändern, sie ganz oder teilweise zu übertragen, sie Kund:innen von diffferent oder der Öffentlichkeit entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sowie über die Leistung öffentlich zu berichten.

4.4 diffferent hat ferner das Recht, die Leistungen abzuändern und in andere Leistungen einzubinden und sie gemeinsam mit diesen zu vertreiben oder in sonstiger Weise gemäß den oben genannten Rechten zu verwerten.

4.5 In allen anderen Fällen, in denen eine Rechteübertragung gemäß Ziffer 4.1-4.4 nicht möglich ist, gewährt der/die Auftragnehmer:in diffferent hiermit das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die Leistungen nach Maßgabe des Beauftragungszwecks zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Der/die Auftragnehmer:in hat dies diffferent vorher schriftlich anzuzeigen.

4.6 Ist der/die Auftragnehmer:in dazu verpflichtet, Softwareerstellungsleistungen im weitesten Sinne zu erbringen, und werden diese Leistungen mit Software, Tools und/oder Schnittstellen als Open Source Software (z.B. TYPO3, eZ-Publish) diffferent zur Verfügung gestellt, wird der/die Auftragnehmer:in die Software, Tools und/oder Schnittstellen mit entsprechender Lizenz (z.B. Entwicklerlizenz) im eigenen Namen erwerben und diese unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen (z.B. GPL) an diffferent weiterleiten. Der/die Auftragnehmer:in versichert, dass freie und proprietäre Software voneinander getrennt weitergegeben werden, kein abgeleitetes Werk („derivative work“) entsteht und die freie Software nicht verkauft oder gegen Vergütung lizenziert wird.

4.7  Der/die Auftragnehmer:in verzichtet auf die Nennung als Urheber:in.

4.8  Der/die Auftragnehmer:in sichert zu, dass er/sie jedem/jeder Urheber:in, die er/sie mit der Erbringung von Leistungen für diffferent beauftragt, eine angemessene Vergütung im Sinne des §32 Urhebergesetzes gewährt.

4.9  Der/die Auftragnehmer:in ist nur mit schriftlicher Freigabe von diffferent berechtigt, diffferent als Referenzkunde zu nennen und auch nur, wenn dies nicht missbräuchlich geschieht. Die Verwendung der Bildmarke „diffferent“ ist ebenso nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Namentliche Erwähnungen von diffferent-Kund:innen sind ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt ebenso für die Wiedergabe und Beschreibung als Referenzprojekt in Medien, Presseerklärungen, bei Auskünften und/oder sonstigen Erklärungen. Ein Verstoß gegen Ziffer 4.9 stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

5. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Haftungsfreistellung

5.1  Der/die Auftragnehmer:in hat diffferent die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

5.2  Während des Laufs der Frist gemäß Ziffer 5.1 wird der/die Auftragnehmer:in Mängel durch Nacherfüllung beseitigen. Hat diffferent dem/der Auftragnehmer:in eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und ist diese ergebnislos verstrichen, ist diffferent berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann diffferent im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.

5.3  Die Leistungen des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin und deren Nutzung dürfen keine Urheberrechte oder sonstigen gewerblichen Schutz- oder Nutzungsrechte Dritter verletzen. Der/die Auftragnehmer:in sichert daher zu, dass er/sie Inhaber:in oder Verfügungsberechtigte/r der nach Ziffer 4.1-4.6 abgetretenen und übertragenen Rechte ist und diese Rechteeinräumung ausreichend für die Erfüllung der vertraglich vorgesehenen Zwecke ist und die Nutzung nicht beeinträchtigt wird.

5.4  Sollte sich herausstellen, dass Ansprüche Dritter an den Leistungen bestehen, ist der/die Auftragnehmer:in auf seine/ihre Kosten verpflichtet, diffferent das Recht zum Weitergebrauch der erbrachten Leistungen zu sichern oder diese auszutauschen oder zu ändern in der Weise, dass bei gleicher Leistung keine Verletzungen von Rechten Dritter bestehen.

5.5  Der/die Auftragnehmer:in stellt diffferent von allen Ansprüchen und von sonstigen Schäden, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Gerichtskosten, die mit den Leistungen des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin in Zusammenhang stehen, frei. Dies gilt nicht, wenn der/die Auftragnehmer:in den Rechtsmangel nicht zu vertreten hat.

6. Haftung

6.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, haftet der/die Auftragnehmer:in nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Der/die Auftragnehmer:in hat eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

7. Verschwiegenheit, Geheimhaltung

7.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Abwicklung und Durchführung der Beauftragung zugänglich werdende Informationen (mündlich, schriftlich, digital etc.), Dokumente und Unterlagen (nachfolgend kurz Informationen genannt), die als „streng geheim“, „geheim“ und/oder „vertraulich“ klassifiziert werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und diese, soweit dies nicht zur Erfüllung der Beauftragung geboten ist, weder aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.

7.2 Der/die Auftragnehmer:in wird durch geeignete schriftliche Vereinbarungen mit seinen/ihren Mitarbeiter:innen sowie Erfüllungs-/Verpflichtungsgehilfen sicherstellen, dass diese die Geheimhaltungsverpflichtung als für sich verbindlich anerkennen oder entsprechend durch ihren Dienst-/Arbeitsvertrag zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

7.3 Die Rechte und Pflichten der Ziffern 7.1 und 7.2 werden von der Beendigung der Beauftragung nicht berührt. Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, vertrauliche Informationen gemäß Ziffer 7.1. von diffferent bei Beendigung der Beauftragung nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.

8. Datenschutz

8.1 Der/die Auftragnehmer:in wird die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und seine/ihre im Zusammenhang mit der Beauftragung eingesetzten Mitarbeiter:innen sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten.

8.2 Die sich aus der Geschäftsbeziehung mit diffferent ergebenden personenbezogenen Daten werden von dem/der Auftragnehmer:in nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.

8.3 Der/die Auftragnehmer:in verarbeitet für diffferent keine personenbezogenen Daten im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG.

9. Schlussbestimmung

9.1 Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen beziehungsweise aus der Beauftragung des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin sowie für die aus dieser folgenden Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der Projektverträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist -soweit zulässig- Berlin.